AGB

Die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sie unterhalb,
hier zunächst die wichtigsten Punkte zu Ihrer Buchung in Kurzform:

Buchung
Mit Bestellung, Zusage oder Bereitstellung der Unterkunft ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. Ob der Vertrag dabei schriftlich, mündlich oder telefonisch abgeschlossen wird, ist
nicht entscheidend.

An- und Abreise
Die Anreise ist nach vorheriger Terminabsprache, spätestens bis einen Tag vor Anreise, flexibel zur vereinbarten Tageszeit möglich. Am Abreisetag ist die Unterkunft bis 9.30 Uhr frei zu machen.

Zahlung
Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar oder ganz bequem mit Bankcard und PIN (girocard, maestro).
Bei Gästen mit Wohnsitz im Ausland wird in der Regel bei Buchung eine Anzahlung per Überweisung vereinbart. Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.

Nichtraucherwohnungen
Rauchen ist ausschließlich im Freien auf Balkon oder Terrasse möglich.

Stornierung / Nichtinanspruchnahme
Bei Stornierung oder Nichtinanspruchnahme berechnen wir den allgemeingültigen Schadenersatz für den Mietausfall nur dann, falls keine anderweitige Vermietung gelingt. Der Schadenersatz gemäß Gastaufnahmevertrag beträgt bei einer Ferienwohnung 90% der vereinbarten Miete. Bei erfolgreicher Weitervermittlung behalten wir uns vor eine Bearbeitungspauschale von 25,- EUR zu berechnen.

Wir empfehlen daher generell den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung:
Um im Falle einer Stornierung (z.B. wegen unerwarteter Erkrankung der Versicherten oder der Angehörigen, bei Unfall, Schwangerschaft, Prüfungen, Arbeitgeberwechsel, Arbeitslosigkeit) Stornokosten zu vermeiden, empfiehlt sich dringend der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Einen Antrag für eine günstige Versicherung erhalten Sie mit Ihrer schriftlichen Buchungsbestätigung oder als Link mit Ihrer Onlinebuchung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gastaufnahmevertrag gemäß DEHOGA (Mietvertrag) :

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen / Gästezimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gastgebers.
2. Abweichende Bestimmungen finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Gastgeber ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluß / Vertragspartner
1. Vertragsabschluss (Gastaufnahmevertrag gemäß DEHOGA und Mietrecht gemäß BGB § 535):
Mit Bestellung, Zusage oder Bereitstellung der Unterkunft ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. Ob der Vertrag dabei schriftlich abgeschlossen wird, mündlich oder telefonisch, ist nicht entscheidend.
2. Leistungen
Mit Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichten sich die Parteien für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der folgenden gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag:
a) Der Gastgeber ist verpflichtet, die jeweilige Unterkunft entsprechend der Bestellung bereitzustellen.
b) Der Gast verpflichtet sich, das vertraglich geschuldete Entgelt für die Dauer der Bestellung der Unterkunft zu entrichten.
c) Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelts nicht dadurch befreit, dass er, unabhängig vom Grund der Verhinderung, an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechtes verhindert wird.
d) Beruht die Verhinderung jedoch auf einem Grund, den der Gastwirt zu vertreten hat, wird der Gast von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelts frei.
3. Zahlung
Die Bezahlung erfolgt bei Gästen mit Wohnsitz in Deutschland vor Ort mit Bankcard + PIN (girocard, maestro) oder Bargeld. Bei Gästen mit Wohnsitz ausserhalb Deutschlands wird bei Buchung eine Anzahlung per Überweisung vertraglich vereinbart. Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.

III. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung / Nichtinanspruchnahme (No Show):
1. Ein Rücktritt des Kunden vom geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Gastgebers in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Gastaufnahmevertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.
2. Der gesetzliche Schadenersatz für einen Mietausfall beträgt bei einer Ferienwohnung 90% des vertraglich vereinbarten Preises (Miete abzüglich 10 % Nebenkosteneinsparung wegen Nichtinanspruchnahme).
3. Ist es dem Gastwirt möglich, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
4. Bei Abbestellung / Stornierung oder Nichtinanspruchnahme berechnen wir den Schadenersatz für den Mietausfall nur dann, falls keine anderweitige Vermietung mehr gelingt.
5. Bei erfolgreicher Weitervermittlung berechnen wir pauschal 25,- EUR für die Bearbeitung des Stornos.

V. Rücktritt des Gastgebers
1. Der Gastgeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt;
– höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
– Wohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person
des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden.
2. Der Gastgeber hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu
setzen.
3. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI. An- und Abreise
1. Die Anreisezeit ist nach vorheriger Terminabsprache ganz flexibel möglich, wenn diese dem Gastgeber spätestens einen Tag vor Anreise telefonisch oder per Email durch den Gast gemeldet wurde.
2. Wenn der Gast sich nicht bis einen Tag vor Anreise gemeldet hat, halten wir die Ferienwohnung ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
3. Gebuchte Wohnungen sind vom Gast bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Gastgeber das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Gastgeber steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
4. Am vereinbarten Abreisetag ist das Quartier spätestens um 9.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
5. Bei späterer Anreise oder vorzeitigem Reiseabbruch werden die gebuchten Übernachtungen in Rechnung gestellt.

VII. Fremdleistungen / Haftung
1. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Gastgebers. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen auf dem Beherbergungsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet der Gastgeber nicht, soweit der Gastgeber oder seine gesetzlichen Vertreter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Beherbergungsgrundstücks gegenüber dem Gastgeber geltend gemacht werden.

VIII. Nichtraucherwohnungen
Rauchen ist ausschließlich im Freien, sowie auf Balkon oder Terrasse möglich. Wird entgegen dieser Vereinbarung in der Wohnung geraucht, haftet der Mieter für alle anfallenden Kosten für zusätzliche Reinigung sowie entstandenen Mietausfall und eventuelle Mehrkosten für Ersatzquartier des Nachmieters bis zum Höchstbetrag von 1.500,- EUR.

IIX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Zur Wahrung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Schriftformerfordernisse genügt auch die Abgabe der entsprechenden Erklärung per Telefax oder E-Mail.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gastgebers.
3. Gerichtsstand ist der Sitz des Gastgebers.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: September 2015